Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2520
BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72 (https://dejure.org/1972,2520)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1972 - IV B 68.72 (https://dejure.org/1972,2520)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1972 - IV B 68.72 (https://dejure.org/1972,2520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,2520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschluss eines auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils - Beiträge für die Einrichtung eines Entwässerungskanals - Ermittlung des Anteils der Straßenentwässerungskosten an den Gesamtkosten eines Kanals - Ermittlung des Erschließungsaufwandes - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69

    Bemessung des Erschließungsaufwands bei Einrichtung einer Mischkanalisation für

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72
    Die Frage der Anteilsberechnung ist für den Fall der Mischkanalisation, die der Entwässerung der Straße und der anliegenden Grundstücke dient, durch das Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - (KStZ 1971, 179) dahin geklärt worden, daß die Kosten im Verhältnis der Straßenabwässer zu den Grundstücksabwassern anzusetzen sind.

    Auch Abweichungen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - und vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind nicht schlüssig dargetan.

    Wenn das Urteil BVerwG IV C 36.69 davon ausgeht, daß obere Grenze für die beitragsfähigen Kosten der Straßenentwässerung im Falle einer Mischkanalisation diejenigen Kosten seien, die für die Anlegung einer selbständigen Entwässerungsanlage für die Straße entstehen würden, so hat der Senat damit nicht ausgesprochen, daß die Kosten eines fiktiven Straßenentwässerungskanals in jedem Falle der Mischkanalisation zugrunde zu legen wären; er hat veelmehr an die bezeichnete obere Grenze nur für den Fall gedacht, daß sich ausnahmsweise wegen besonderer Umstände aus der Einrichtung einer Mischkanalisation nicht der beabsichtigte Vorteil für den Anlieger ergebe, sondern der auf die Straßenentwässerung entfallende Kostenanteil höher liege als eine eigene Entwässerung für die Straße.

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 93.69

    Bemessung von Einheitssätzen für die Straßenentwässerung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72
    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - (BVerwGE 38, 275) sogar ausgesprochen, daß die Kosten eines solchen Hauptkanals voll in den Erschließungsaufwand einbezogen werden können, wenn für die Straßenentwässerung Einheitssätze gelten.

    Auch Abweichungen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - und vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind nicht schlüssig dargetan.

    Schließlich ist das Berufungsgericht auch nicht insofern vom Urteil BVerwG IV C 93.69 abgewichen, als es bei Verteilung des Erschließungsaufwandes einheitlich die Gesehoßflächenzahl von 0, 7 zugrunde legt.

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72
    Ist diese in einer Breite ausgeführt worden, die für die Erschließung des Gebietes nicht im Sinne der genannten Vorschrift erforderlich ist, so darf sie mit den Anliegern nur in der erforderlichen Breite abgerechnet werden, wie im Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (BVerwGE 32, 226) ausgesprochen worden ist.

    Das Berufungsgericht ist auch nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 -(BVerwGE 32, 226) abgewichen, indem es die Straßenentwässerungskosten auch für die nicht zum Erschließungsaufwand gerechneten Gehwege entlang des Stadtparks in die Abrechnung einbezogen hat.

  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Entscheidungen vom 24. Juni 1971 - BVerwG I CB 4.69 - (BVerwGE 38, 220; NJW 1971, 1854) und vom 11. November 1971 - BVerwG I C 64.67 - (BVerwGE 39, 51; NJW 1972, 271) ausgesprochen, daß ein aufgrund mündlicher Verhandlung ergehendes Urteil binnen zwei Wochen - gegebenenfalls im Tenor - beschlossen sein muß, da es andernfalls nicht entsprechend der in § 116 Abs. 2 VwGO gesetzten Frist der Geschäftsstelle übergeben werden kann.
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72
    Eine Abweichung vom Urteil vom 14. Juni 1968 - BVerwG IV C 65.66 kann deswegen nicht vorliegen, weil im vorliegenden Falle die Straße noch nicht endgültig hergestellt ist.
  • BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den Entscheidungen vom 24. Juni 1971 - BVerwG I CB 4.69 - (BVerwGE 38, 220; NJW 1971, 1854) und vom 11. November 1971 - BVerwG I C 64.67 - (BVerwGE 39, 51; NJW 1972, 271) ausgesprochen, daß ein aufgrund mündlicher Verhandlung ergehendes Urteil binnen zwei Wochen - gegebenenfalls im Tenor - beschlossen sein muß, da es andernfalls nicht entsprechend der in § 116 Abs. 2 VwGO gesetzten Frist der Geschäftsstelle übergeben werden kann.
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 30.67

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Inkrafttreten des BBauG hergestellte

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72
    Eine Abweichung vom Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG IV C 30.67 - kann deswegen nicht gesehen werden, weil nach dem angefochtenen Urteil die Entwässerungseinrichtung nicht schon früher teilweise abgerechnet worden ist.
  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72
    Schließlich liegt auch keine Abweichung vom Urteil vom 21. Mai 1969- BVerwG IV C 93.67 - vor, durch das echte Ablösungsverträge aufrechterhalten werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht